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§§ 19 Abs 1, 41 ff ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteBernhard KönigJBl 1980, 322 Heft 11 und 12 v. 7.6.1980

§ 19 Abs 1 ZPO, § 41 ZPO, § 42 ZPO, § 43 ZPO

Auch dann, wenn die Hauptparteien wegen der vollständigen Befriedigung der klägerischen Ansprüche die Tagsatzung unbesucht lassen, ist eine durch den allein erschienenen Nebenintervenienten vorgenommene Einschränkung des Klagebegehrens auf seine Kosten unzulässig.

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