§ 19 Abs 1 ZPO, § 41 ZPO, § 42 ZPO, § 43 ZPO
Auch dann, wenn die Hauptparteien wegen der vollständigen Befriedigung der klägerischen Ansprüche die Tagsatzung unbesucht lassen, ist eine durch den allein erschienenen Nebenintervenienten vorgenommene Einschränkung des Klagebegehrens auf seine Kosten unzulässig.