§ 331 EO, § 333 EO
Das Benützungsrecht des Eigentumsvorbehaltskäufers kann weder für sich allein noch abgesondert neben dem Anwartschaftsrecht in Exekution gezogen werden.
OGH, 26.09.1979, 3 Ob 99/79
§ 331 EO, § 333 EO
Das Benützungsrecht des Eigentumsvorbehaltskäufers kann weder für sich allein noch abgesondert neben dem Anwartschaftsrecht in Exekution gezogen werden.
OGH, 26.09.1979, 3 Ob 99/79