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§§ 331, 333 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 321 Heft 11 und 12 v. 7.6.1980

§ 331 EO, § 333 EO

Das Benützungsrecht des Eigentumsvorbehaltskäufers kann weder für sich allein noch abgesondert neben dem Anwartschaftsrecht in Exekution gezogen werden.

OGH, 26.09.1979, 3 Ob 99/79

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