I. Einleitung
Die plötzliche Aktualität der Produzentenhaftung – so die ältere Bezeichnung, die noch auf das schadenskausale (schuldhafte) Verhalten des Herstellers bzw seiner Leute abgestellt war, während mit dem Begriff der Produkthaftung zum Ausdruck gebracht wird, daß die fehlerhafte Beschaffenheit der Ware den Haftungsgrund darstellt1) – diese plötzliche Aktualität ist erstaunlich. Denn noch vor zehn Jahren war das Thema in der österr Theorie und Praxis als eigenständige Frage nicht existent. Frühere Bezugnahmen wie zB die bei Wilburg, („Der Unternehmer im Schadensrecht“2)), erfolgten bloß obiter in anderen Zusammenhängen3).