vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 54 Abs 2 JN; § 500 Abs 2, § 528 Abs 1 Z 5 ZPO; § 78 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteHans PfersmannJBl 1979, 96 Heft 3 und 4 v. 17.2.1979

§ 54 Abs 2 JN, § 500 Abs 2 ZPO, § 528 Abs 1 Z 5 ZPO, § 78 EO

Bei inzwischen eingestellter Exekution liegt der Beschwerdegegenstand jeder in diesem Exekutionsverfahren nachher erfließenden Entscheidung unter der in § 528 Abs 1 Z 5 ZPO angeführten Wertgrenze von S 2.000,–, so daß eine Anrufung des OGH hiedurch unter allen Umständen unzulässig wird. Das gilt auch bei rekursgerichtlichen Zurückweisungsbeschlüssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!