§ 863 ABGB, § 1063 ABGB, § 1392 ABGB, § 1393 ABGB, § 1422 ABGB
Zur Darlehenskonstruktion beim drittfinanzierten Kauf mit Rückkaufverpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Kreditgeber. – Aus der Einforderung eines bestimmten Forderungsbetrages ohne Vorbehalt bzw Sanktionsandrohung kann unter Umständen ein Verzicht auf weitere Forderungen erschlossen werden.