vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 92 Abs 2 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 86 Heft 3 und 4 v. 17.2.1979

§ 92 Abs 2 ABGB

Psychische und körperliche Beeinträchtigung durch den Zustand des ehelichen Zusammenlebens stellen dann einen wichtigen persönlichen Grund für die gesonderte Wohnungsnahme dar, wenn dem Antragsteller infolge besonderer vegetativer Labilität psychische und körperliche dauernde krankhafte Schädigungen drohen und auch seine Arbeitskraft nur so erhalten werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!