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§§ 41, 43 JN:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 659 Heft 23 und 24 v. 15.12.1979

§ 41 JN, § 43 JN

Im amtswegigen Zuständigkeitsprüfungsverfahren nach Klagseinbringung ist die beklagte Partei nicht beteiligt; hier ergehende Beschlüsse sind durch sie nicht anfechtbar, vermögen sie aber auch nicht zu binden.

OGH, 17.01.1979, 3 Ob 188/78

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