I.
Kurz vor Ende der 14. Gesetzgebungsperiode hat die Bundesregierung dem Nationalrat Gesetzentwürfe vorgelegt, durch die in Reaktion auf die um die Parolen „Interessenverflechtung“ und „Privilegienabbau“ kreisende Diskussion die Rechtsstellung oberster Staatsorgane in mehrfacher Richtung neu gestaltet werden sollte1).