§ 42 StGB, § 48 StPO, § 449 StPO, § 450 StPO, § 451 Abs 2 StPO
Ist ein Strafverfahren aus dem Grunde der mangelnden Strafwürdigkeit gemäß § 42 StGB rechtskräftig eingestellt worden, so ist damit nicht nur die Verfolgbarkeit der betreffenden Tat durch den öffentlichen Ankläger erloschen, sondern auch eine subsidiäre Verfolgung durch den Privatbeteiligten ausgeschlossen.