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§ 419 Abs 1 ZPO; § 396 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 38 Heft 1 und 2 v. 20.1.1979

§ 419 Abs 1 ZPO, § 396 EO

Die – durch die dem OGH vorgelegenen Akten gedeckte – Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ist, auch wenn sich nachträglich das Rechtsmittel als rechtzeitig erhoben erweist, nicht berichtigungsfähig. – Dem Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, die wegen Ablaufs der einmonatigen Frist des § 396 nicht mehr vollzogen werden kann, fehlt das Rechtsschutzinteresse.

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