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Das österreichische Datenschutzgesetz als Markstein der Verfassungspolitik und des Informationsrechts1)1)Vortrag, gehalten am 24.1.1979 in der Wiener Juristischen Gesellschaft. Die Vortragsform wurde im wesentlichen beibehalten und um einige Verweisungen ergänzt.

AufsätzeMag. Dr. Gerhard StadlerJBl 1979, 358 Heft 13 und 14 v. 7.7.1979

Der Nationalrat hat mit dem am 18. Oktober 1978 einstimmig beschlossenen und im Grundsatz am 1. Jänner 1980 in Kraft tretenden österr Datenschutzgesetz (DSG)2)2)BG vom 18.10.1978 über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) BGBl 565. in mehrfacher Hinsicht neue Wege beschritten:

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