§ 294 ASVG
Die Pauschalanrechnung gemäß § 294 Abs 1 und 2 ASVG ist auch dann vorzunehmen, wenn die Unterhaltsleistung, zu der der geschiedene Ehegatte verurteilt wurde und die er auch erbringt, weit unter dem fiktiven Anrechnungsbetrag liegt.
OLG Wien, 21.02.1978, 19 R 4/78