§ 1438 ABGB, § 879 ABGB, § 411 Abs 1 ZPO
Ein vertraglicher Ausschluß der Kompensation ist nicht sittenwidrig. – Fehlt der Gegenforderung die Kompensabilität, so ist die Aufrechnungseinrede ohne Ausspruch über Bestand oder Nichtbestand der Gegenforderung abzuweisen.