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§§ 484 und 1463 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 257 Heft 9 und 10 v. 13.5.1978

§ 484 ABGB, § 1463 ABGB

Die Dienstbarkeit des Gehrechtes über einen zur Förderung des Fremdenverkehrs errichteten Promenadenweg wird durch die auf Grund des zunehmenden Fremdenverkehrs intensivere Benützung des Weges nicht unzulässig erweitert. – Bereits die Mitteilung des Rechtsstandpunktes des Eigentümers, der als dienendes Grundstück in Anspruch genommenen Liegenschaft, kann den Wegfall des guten Glaubens des das vermeintliche Recht Ausübenden bewirken.

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