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§ 207 Abs 1, 3. Fall und § 208 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 161 Heft 5 und 6 v. 18.3.1978

§ 207 Abs 1 StGB, § 208 StGB

Das Tatbild fordert nicht ein örtliches Nahverhältnis zwischen Täter und Opfer, ebensowenig, daß die Erregung oder Befriedigung des Täters erst auf Grund der unzüchtigen Handlung des Unmündigen eintritt.

OGH, 13.10.1977, 13 Os 107/77

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