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§§ 502 ff und 528 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 155 Heft 5 und 6 v. 18.3.1978

§ 502 ZPO, § 503 ZPO, § 504 ZPO, § 528 ZPO

Die Beschwer ist das in höherer Instanz vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis. – Obsiegt der Kläger in der I. Instanz und erfolgt in II. Instanz die Zurückweisung der Klage, so beschwert diese Entscheidung den Beklagten nicht1)1)Vgl hiezu Bajons, Von der formellen zur wirkungsbezogenen Beschwer. Eine Kritik des herrschenden Beschwerverständnisses, in diesem Heft der JBl 1978, 113..

OGH, 21.10.1975, 4 Ob 615/75

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