§ 502 ZPO, § 503 ZPO, § 504 ZPO, § 528 ZPO
Die Beschwer ist das in höherer Instanz vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis. – Obsiegt der Kläger in der I. Instanz und erfolgt in II. Instanz die Zurückweisung der Klage, so beschwert diese Entscheidung den Beklagten nicht1).
OGH, 21.10.1975, 4 Ob 615/75