§ 337 ABGB, § 472 ABGB, § 473 ABGB, § 474 ABGB, § 1452 ABGB, § 1453 ABGB, § 1454 ABGB
Zur Ersitzung einer Dienstbarkeit durch eine Gemeinde bedarf es jedenfalls der Redlichkeit ihrer Organe während des Laufes der gesamten Ersitzungszeit. – Das Schweigen des Grundeigentümers zum Bau eines nicht über seine Liegenschaft