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§§ 12, 15 Abs 2, § 16 Abs 1 und § 288 Abs 1 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 103 Heft 3 und 4 v. 1.2.1978

§ 12 StGB, § 15 Abs 2 StGB, § 16 Abs 1 StGB, § 288 Abs 1 StGB

Die Strafbarkeit der Bestimmung eines Zeugen zur Ablegung einer falschen Beweisaussage setzt nicht voraus, daß der Zeuge zu im vornherein im Detail festgelegten wahrheitswidrigen Angaben verleitet wird; es genügt, daß der Anstifter nur die Tendenz der gewünschten falschen Aussage festlegt, wie auch sonst die Bestimmung eines anderen nicht die Festlegung

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