§ 565 ZPO, § 562 ZPO
Die Belehrung über die Einwendungsmöglichkeiten ist ein zwingender Bestandteil auch der außergerichtlichen Aufkündigung; das Fehlen dieser Belehrung wird durch die rechtzeitige Erhebung von Einwendungen nicht saniert.
OGH, 07.06.1977, 1 Ob 587/77