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§§ 565 und 562 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 100 Heft 3 und 4 v. 1.2.1978

§ 565 ZPO, § 562 ZPO

Die Belehrung über die Einwendungsmöglichkeiten ist ein zwingender Bestandteil auch der außergerichtlichen Aufkündigung; das Fehlen dieser Belehrung wird durch die rechtzeitige Erhebung von Einwendungen nicht saniert.

OGH, 07.06.1977, 1 Ob 587/77

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