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§§ 1313 a und 1315 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteHelmut KoziolJBl 1978, 91 Heft 3 und 4 v. 1.2.1978

§ 1313a ABGB, § 1315 ABGB

Auch aus einem einmaligen Versagen kann unter Umständen auf die Untüchtigkeit des Besorgungsgehilfen geschlossen werden. – Zum Abhängigkeitsverhältnis beim Besorgungsgehilfen.

OGH, 28.10.1975, 3 Ob 217/75

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