§ 833f ABGB, § 834 ABGB
Eine beabsichtigte Fassadenverkleidung und Portalumgestaltung eines Hauses geht über den Erhaltungszweck hinaus und ist daher eine wichtige Veränderung. Die Vorteilhaftigkeit oder Nachteiligkeit einer beabsichtigten Maßnahme ist vom
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