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§ 228 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 382 Heft 13 und 14 v. 8.7.1978

§ 228 ZPO

Die Übernahme der Prozeßführungspflicht durch den Veräußerer eines dinglichen Rechts ohne Begründung weiterer materiellrechtlicher Beziehungen zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber, ist wirkungslos. Eine solche Verpflichtung reicht zur Begründung des für eine Feststellungsklage notwendigen rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung nicht aus.

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