Fahndungssendungen im Fernsehen waren wiederholt Gegenstand heftiger Kontroversen. Insbesondere die von deutschen, österreichischen und schweizerischen Anstalten ausgestrahlten Sendungen „Aktenzeichen XY – ungelöst“ wurden in Zeitungsberichten teils als Menschenjagd heftig kritisiert, teils als für Fahndungszwecke unerläßlich verteidigt1). In der BRD war die Sendung auch Gegenstand juristischer Fachdiskussionen und gerichtlicher Entscheidungen. In Österreich stehen vergleichbare Überlegungen über die rechtliche Zulässigkeit derartiger Sendungen, über ihre rechtlichen Grenzen und über die Haftung für schädigende Sendungen noch aus. Diese Fragen sollen im folgenden am deutschen und am österreichischen Recht untersucht werden.