Die Tendenz der Gesetzgebung, die Gewährung von Leistungen des Sozialrechts zunehmend in die Privatwirtschaftsverwaltung zu verlagern, wirft die Frage nach verfassungsrechtlichen Schranken auf. Solche lassen sich insb aus der Kompetenzverteilung und aus dem Sachlichkeitsgebot des Gleichheitssatzes entnehmen.
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