Die Abgrenzung zwischen hoheitlichem Handeln des Staates und der Privatwirtschaftsverwaltung bildet ein zentrales Thema in der Verwaltungsrechtswissenschaft. War bislang das Sozialrecht eine klare Domäne für die Hoheitsverwaltung, in welcher der Leistungsempfänger mit den Rechten und Pflichten einer Partei eines Verwaltungsverfahrens ausgestaltet ist, zeigt sich eine durchaus beachtliche Strömung in der österreichischen Rechtsentwicklung.