Arbeitnehmerschutz ist zwar unbestritten Aufgabe des AG, die Mitwirkung des AN daran ist allerdings ein wesentlicher Baustein für den Erfolg. Die COVID-19-Pandemie gibt den Anlass, erneut darüber nachzudenken, inwieweit auch den AN eine Mitwirkungspflicht bei den Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes trifft. Dass ein schlichtes Anknüpfen an der Treuepflicht zu kurz greift, soll der vorliegende Beitrag nachweisen.