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Kein Unfallversicherungsschutz bei Bankomatbehebungen

EntscheidungsbesprechungAufsatzPhilipp BertschJAS 2022, 51 - 75 Heft 1 v. 17.3.2022

Der Weg zu einem Bankomaten, um dort Bargeld zu Lasten des Gehaltskontos zu beheben, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen UV nach § 90 Abs 2 Z 7 B-KUVG (§ 175 Abs 2 Z 8 ASVG), selbst wenn es sich um die erste Bargeldbehebung nach der Entgeltüberweisung handelt.

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