Durch das StPRÄG 2013 wurden wesentliche Teile der Einspruchsregelung des § 106 StPO geändert. Der folgende Beitrag zeigt die Konsequenzen dieser Änderungen anhand verschiedener Fallkonstellationen auf.
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Durch das StPRÄG 2013 wurden wesentliche Teile der Einspruchsregelung des § 106 StPO geändert. Der folgende Beitrag zeigt die Konsequenzen dieser Änderungen anhand verschiedener Fallkonstellationen auf.
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