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Einspruch wegen Rechtsverletzung nach § 106 StPO Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren nach Inkrafttreten des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2013

Strafrechtmust knowAufsatzSophie GoliaschJAP 2014/7JAP 2014, 68 - 73 Heft 2 v. 1.2.2014

Durch das StPRÄG 2013 wurden wesentliche Teile der Einspruchsregelung des § 106 StPO geändert. Der folgende Beitrag zeigt die Konsequenzen dieser Änderungen anhand verschiedener Fallkonstellationen auf.

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