Die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher musste bis 13. 6. 2014 in nationales Recht umgesetzt werden: Ein neues Gesetz (BGBl I 2014/33) regelt nun Fernabsatzgeschäfte und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Das KSchG wurde überarbeitet und stellenweise erweitert. Auch das ABGB erfuhr geringfügige Änderungen.
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