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Bindungswirkung bei Streitverkündung und Beitritt "auf der anderen Seite"

Zivilverfahrensrechtmust knowAufsatzBirgit SchneiderJAP 2013/22JAP 2013, 166 - 169 Heft 3 v. 1.3.2013

Der OGH hat sich erstmals mit der Frage beschäftigt, wie die Bindungswirkung greift, wenn dem Dritten von einer Partei der Streit verkündet wurde, er aber auf Seiten der anderen Partei dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitritt.

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