Sowohl das Verwaltungsverfahrens- als auch das Zivil- und Strafprozessrecht kennen die Institution der Befangenheit. Die einzelnen Regelungen weisen zwar einige gemeinsame Merkmale auf; es bestehen aber auch eine Reihe von Unterschieden in Bezug auf Terminologie sowie inhaltliche und verfahrensrechtliche Ausgestaltung.
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