Der Gesetzgeber hat mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 punktuelle Maßnahmen insb im Bereich der GmbH gesetzt. Es handelt sich um eine recht kleine Reform, die sich der Intention verschrieben hat, die österreichische GmbH im Inland attraktiver zu machen und sie somit im "Wettbewerb der Gesellschaftsrechtsordnungen" zu stärken. So wurde ua das Mindeststammkapital von Euro 35.000,- auf Euro 10.000,- herabgesetzt. Begleitmaßnahmen sollen die GmbH billiger machen und dadurch zusätzliche Gründer anlocken.

