AN werden im europäischen Zivil- und Zivilverfahrensrecht durch besondere Vorschriften geschützt. Im europäischen Zuständigkeits- und Kollisionsrecht wird mangels Parteienvereinbarung idR an den gewöhnlichen Arbeitsort angeknüpft. Die Bestimmung des gewöhnlichen Arbeitsortes ist besonders im internationalen Transportsektor umstritten.

