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Die Rechtsstellung des Arbeitnehmers im europäischen Zuständigkeits- und Kollisionsrecht Der gewöhnliche Arbeitsort als zentraler Anknüpfungspunkt für die internationale Zuständigkeit und das anzuwendende Recht in Arbeitsrechtssachen.

Arbeitsrecht - must knowAufsatzKlaus PateterJAP 2011/10JAP 2011, 95 - 99 Heft 2 v. 1.2.2011

AN werden im europäischen Zivil- und Zivilverfahrensrecht durch besondere Vorschriften geschützt. Im europäischen Zuständigkeits- und Kollisionsrecht wird mangels Parteienvereinbarung idR an den gewöhnlichen Arbeitsort angeknüpft. Die Bestimmung des gewöhnlichen Arbeitsortes ist besonders im internationalen Transportsektor umstritten.

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