Am 11. 6. 2010 trat das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG) (FN ) in Kraft. Damit wurden in Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG (FN ) ein neues Verbraucherkreditgesetz (VKrG) geschaffen, das Darlehensrecht des ABGB einer umfassenden Reform unterzogen und verschiedene Nebengesetze geändert. (FN ) In diesem Beitrag wird die Neuregelung des Darlehensrechts im ABGB besprochen, wobei besonders auf die Unterschiede zur alten Rechtslage hingewiesen wird. Zudem gibt er einen Überblick über das VKrG als neues Sondergesetz für Verbraucherkreditverträge.

