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Kosten der Beförderung ins Tal

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 43infas 2014, 252 Heft 6 v. 1.11.2014

Gegen die Bestimmung des § 131 Abs 4 ASVG, dass Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht zu ersetzen sind, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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