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Keine Kostenerstattung für TCM-Behandlung in London

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 37infas 2014, 201 Heft 5 v. 1.9.2014

Bei der Krankenbehandlung besteht grundsätzlich ein Vorrang der wissenschaftlich anerkannten schul-

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medizinischen Behandlungsmethoden. Ist eine Krankheit durch schulmedizinische Behandlungsmethoden gut zu behandeln, gibt es keinen Anlass für die Finanzierung von "Außenseitermethoden" iS einer komplementärmedizinischen bzw alternativen Behandlung.

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