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Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen Belastungen im Spätstadium ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes aufgibt, kann die "Arbeitnehmereigenschaft" behalten

EuroparechtEntscheidungeninfas 2014, 7infas 2014, 171 Heft 5 v. 1.9.2014

Hierfür ist erforderlich, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Geburt ihres Kindes ihre Beschäftigung wieder aufnimmt oder eine andere Stelle findet.

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