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Dienstzeugnis - äußere Form

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 49infas 2012, 135 Heft 4 v. 1.7.2012

Die äußere Form des Zeugnisses darf nicht so beschaffen sein, dass daraus auf eine mangelnde Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer geschlossen werden kann.

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