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Schwerarbeitspension und Urlaubsersatzleistung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 20infas 2012, 126 Heft 3 v. 1.5.2012

Die Schwerarbeitspension fällt gemäß § 9 Abs 1 APG auch dann weg, wenn eine Urlaubsersatzleistung für Ansprüche aus der Zeit vor Anfall der Schwerarbeitspension ausbezahlt wird. Ob eine schuldhafte Meldepflichtverletzung vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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