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Insolvenz-Entgelt - blosse Vereinbarung eines pauschalierten Aufwandersatzes

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 30infas 2012, 71 Heft 2 v. 1.3.2012

Für den Schutzbereich des IESG ist die Absicht des Arbeitnehmers maßgebend, ein über den bloßen Aufwandersatz hinausgehendes Entgelt für die Bestreitung des Lebensunterhalts zu erzielen.

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