Pensionserhöhung:
Die Pensionen bis zu einer Höhe von brutto € 3300,- monatlich werden um 2,7% erhöht. Pensionen ab € 3301,- bis € 5940,- werden einschleifend von 2,7% bis 1,5% erhöht; bei Pensionen über € 5940,- gebührt eine Erhöhung von 1,5%.
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 376,26, täglich € 28,89.