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Die neuen Werte für 2012

SozialrechtBeiträgeinfas 2012, 45 Heft 1 v. 1.1.2012

Pensionserhöhung:

Die Pensionen bis zu einer Höhe von brutto € 3300,- monatlich werden um 2,7% erhöht. Pensionen ab € 3301,- bis € 5940,- werden einschleifend von 2,7% bis 1,5% erhöht; bei Pensionen über € 5940,- gebührt eine Erhöhung von 1,5%.

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 376,26, täglich € 28,89.

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