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Kündigung - einvernehmliche Änderung des Beendigungstermins

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 6infas 2012, 18 Heft 1 v. 1.1.2012

Im Ergebnis geht es darum, ob nach dem Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitnehmer zu einem bestimmten Termin die wechselseitigen Erklärungen unter Beachtung der Interessenlage objektiv so zu verstehen sind, dass der Arbeitgeber sein Einverständnis zur Rücknahme der Kündigung und zur einseitigen Beendigung zu einem späteren Termin erteilt oder ob die Auflösung überhaupt in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt werden soll.

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