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"Sozialplan" in Zusammenhang mit Arbeitskräfte-Überlassung

ArbeitsrechtRechtsgutachtenWolfgang Goricnikinfas 2012, 8 Heft 1 v. 1.1.2012

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg (AK Salzburg) wurde um ihre Rechtsansicht bezüglich der Fragestellung ersucht, ob und allenfalls unter welchen Umständen auch überlassene Arbeitskräfte in den persönlichen Geltungsbereich des "Sozialplanes" des Beschäftigerbetriebes einbezogen werden können bzw einzubeziehen sind.

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