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Schulzeiteneinkauf für deutsche Realschule

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 18infas 2011, 130 Heft 3 v. 1.5.2011

Ein Vergleich konkreter Bildungsinhalte ist erforderlich, um die Berechtigung zum Schulzeiteneinkauf gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG feststellen zu können.

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