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"Nachtfaktor" Keine Entgeltrechtliche Regelung - § 8 ÖBB-KV, Betriebsübergang

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 63infas 2010, 174 Heft 6 v. 1.11.2010

Die Regelung des § 4 Abs 2 erster Satz AVRAG erfasst nur Bestimmungen hinsichtlich des "Entgelts", und auch nur soweit es im früher anzuwendenden Kollektivvertrag (KV) für die regelmäßige Arbeitsleistung in der "Normalarbeitszeit" festgelegt war. Veränderungen im arbeitszeitrechtlichen Bereich sind nicht als "entgeltrechtliche Regelungen" einzustufen, mögen diese bei der Abrechnung auch entgeltrechtliche Konsequenzen haben.

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