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Feststellungsklage auf Kostenübernahme für Heilmittel

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 39infas 2010, 162 Heft 5 v. 1.9.2010

Wenn ein Heilmittel noch nicht bezahlt wurde und deshalb die Leistungsklage auf Kostenerstattung noch nicht möglich ist, ist eine Feststellungsklage zulässig.

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