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Dienstverhältnis als Auslieferfahrer

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 39infas 2008, 215 Heft 6 v. 1.12.2008

Sind Lieferzeiten im Interesse der Kunden des Geschäftspartners einzuhalten, ist dadurch bereits eine bestimmte Arbeitszeit vorgegeben.

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