Eine Aufteilung von einzelnen Aufgaben auf die EDV-Mitarbeiter nach ihren Fähigkeiten ändert nichts an der Verpflichtung zum Tätigwerden.
In einem als "Freier Dienstvertrag" bezeichneten Vertrag war die Tätigkeit mit "IT-Support Hardware und Software", Installation, Wartung und EDV-Betreuung für die Mitarbeiter der Firma beschrieben.