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Keine Leistungssperre bei Weigerung blossen Transitarbeitsplatz anzunehmen

SozialrechtAlVGinfas 2007/22infas 2007, 84 Heft 3 v. 1.5.2007

Ein bloßer Transitarbeitsplatz im Rahmen einer Maßnahme gehört nicht zu den Maßnahmen iSd § 9 Abs 1 AlVG - die Weigerung einer Zuweisung nachzukommen, kann nicht gemäß § 10 AlVG sanktioniert werden.

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