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Altersteilzeit - Frage der Berücksichtigung des Zuschlags gemäss § 19e AZG und des Lohnausgleichs bei Stundenguthaben

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 31infas 2007, 71 Heft 3 v. 1.5.2007

Betreffend Altersteilzeit kann der Kollektivvertrag (KV) eine von § 19e Abs 2 AZG gänzlich abweichende Regelung treffen und auch den Zuschlag für Guthaben an Normalarbeitszeit zur Gänze ausschließen. Ebenso ist es möglich, den Lohnausgleich an die Bedingung des Altersteilzeitgeldes zu knüpfen.

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